Wie hoch die Maklerprovision in Stuttgart 2026 tatsächlich ausfällt, ist für viele Verkäufer und Käufer die größte Unbekannte beim Immobiliengeschäft. Seit der gesetzlichen Reform von Dezember 2020 gelten klare Regeln zur Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer – trotzdem herrscht in der Praxis viel Unsicherheit. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Stuttgart rechnen müssen, wie die Provision rechtlich aufgeteilt wird, was Sie steuerlich absetzen können und worauf Sie bei der Wahl Ihres Maklers achten sollten.
Kurzantwort: Die Maklerprovision in Stuttgart liegt 2026 üblicherweise bei 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und wird seit Dezember 2020 in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (je 3,57 %). Wer den Makler beauftragt, muss gesetzlich mindestens die Hälfte selbst tragen – bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatpersonen verkauft werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Maklerprovision und wofür zahlen Sie sie?
Die Maklerprovision – auch Maklercourtage genannt – ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Verkaufsvertrags erhält. Sie wird nur fällig, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt, und deckt die gesamte Vermittlungsleistung ab: von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur Begleitung bei Notarterminen.
In unserer Erfahrung unterschätzen viele Eigentümer, wie viel Arbeit tatsächlich in einem erfolgreichen Verkauf steckt – professionelle Exposés, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung der Interessenten und rechtssichere Vertragsgestaltung sind nur ein Teil der Leistung, die hinter der Provision steht.
Ein Immobilienmakler in Stuttgart kennt zusätzlich die lokalen Besonderheiten – von der Halbhöhenlage in Degerloch bis zu den Bodenrichtwerten im Stuttgarter Westen – und kann den Verkaufspreis dadurch realistisch und zugleich optimal ansetzen.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Stuttgart 2026?
Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt und kann grundsätzlich frei zwischen Makler und Auftraggeber verhandelt werden. In der Praxis hat sich dennoch in jedem Bundesland eine ortsübliche Courtage etabliert. In Baden-Württemberg – und damit auch in Stuttgart – liegt diese 2026 bei insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, aufgeteilt in 3,57 % je Seite.
| Region | Provision gesamt | Anteil je Seite |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg (Stuttgart) | 7,14 % | 3,57 % |
| Bayern | 7,14 % | 3,57 % |
| Nordrhein-Westfalen | 5,95–7,14 % | je nach Absprache |
| Berlin / Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % (seit 2020) |
Marktübliche Sätze, Stand 2026. Die tatsächliche Höhe kann je nach Makler, Objekt und Verhandlung abweichen.
Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher eine bundeseinheitliche Regel (§§ 656a bis 656d BGB): Beauftragt eine Partei – meist der Verkäufer – den Makler allein, darf sie dem Käufer höchstens die Hälfte der Provision in Rechnung stellen. Für Stuttgart bedeutet das in der Praxis: Verkäufer und Käufer tragen in aller Regel je 3,57 % des Kaufpreises.
💡 Makler-Tipp: Der Verkäufer muss seinen Anteil nachweislich bezahlt haben, bevor die Forderung gegenüber dem Käufer überhaupt fällig wird. Diese Reihenfolge schützt Käufer davor, in Vorleistung zu treten – lassen Sie sich diesen Nachweis im Zweifel vom Makler bestätigen.
Gesetzliche Grundlage: Die Maklerprovision-Reform seit 2020
Vor der Reform war es in mehreren Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg und Hessen, üblich, dass Käufer die komplette Provision allein trugen. Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten vom 12. Juni 2020 hat diese Praxis bundeseinheitlich beendet. Seitdem gilt: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst zahlen. Zusätzlich ist der Maklervertrag für Wohnungen und Einfamilienhäuser seither in Textform (z. B. per E-Mail) abzuschließen – eine rein mündliche Vereinbarung reicht nicht mehr aus.
⚠️ Wichtig: Die 50/50-Regel gilt ausschließlich beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken, Gewerbeimmobilien oder wenn der Käufer als Unternehmer auftritt, können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Wer zahlt wann? Alleinauftrag, Doppelprovision & Sonderfälle in Stuttgart
Ein Alleinauftrag bei einem Stuttgarter Makler verändert an der gesetzlichen Kostenaufteilung grundsätzlich nichts – er regelt lediglich, ob Sie als Verkäufer exklusiv mit einem Makler zusammenarbeiten oder mehrere parallel beauftragen dürfen. Tritt Ihr Makler als sogenannter Doppelmakler für Käufer und Verkäufer gleichzeitig auf, muss er beide Seiten neutral behandeln und offenlegen; die Provision wird in diesem Fall meist ebenfalls zu gleichen Teilen erhoben.
Besondere Situationen – etwa der Verkauf einer vermieteten Wohnung, einer Erbimmobilie oder einer Immobilie im Rahmen einer Scheidung – ändern an der grundsätzlichen 50/50-Aufteilung nichts, sofern es sich weiterhin um den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an eine Privatperson handelt.
Maklerprovision verhandeln – geht das in Stuttgart?
Da die Höhe der Provision gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, lässt sie sich grundsätzlich verhandeln. In der Praxis hängt der Spielraum jedoch stark vom Objekt ab: Bei sehr gefragten Lagen – etwa am Killesberg oder in Stuttgart-Mitte – haben Makler selten Anlass, vom ortsüblichen Satz abzuweichen, weil die Nachfrage ohnehin hoch ist. Bei schwerer vermittelbaren Objekten kann ein Gespräch über die Konditionen dagegen durchaus sinnvoll sein.
💡 Makler-Tipp: Wir sehen in unserer Praxis immer wieder, dass ein niedrigerer Provisionssatz allein kein gutes Verhandlungsziel ist. Entscheidend ist, was Sie am Ende netto in der Tasche haben – ein erfahrener Makler erzielt durch bessere Vermarktung häufig einen höheren Verkaufspreis, der eine etwas höhere Provision mehr als ausgleicht.
Maklerprovision steuerlich absetzbar machen
Ob die Maklerprovision steuerlich absetzbar ist, hängt vom Zweck der Immobilie ab. Bei selbstgenutztem Wohneigentum lässt sich die Provision in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen. Verkaufen Sie die Immobilie jedoch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, zählt die Maklerprovision als Veräußerungskosten und mindert damit den steuerpflichtigen Gewinn. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien lässt sich die Provision beim Kauf meist über die Anschaffungsnebenkosten abschreiben, beim Verkauf unmittelbar als Werbungskosten geltend machen.
ℹ️ Gut zu wissen: Die genaue steuerliche Behandlung hängt von Ihrem Einzelfall ab. Sprechen Sie vor dem Verkauf oder Kauf mit Ihrem Steuerberater, insbesondere wenn Spekulationsfrist, Vermietung oder gewerbliche Nutzung eine Rolle spielen.
Günstiger Makler oder lieber ein erfahrener Stuttgarter Makler?
Billigangebote mit stark reduzierter Provision wirken auf den ersten Blick attraktiv, sparen aber häufig genau an den Leistungen, die den Verkaufserfolg sichern: aufwändige Vermarktung, professionelle Fotografie oder eine sorgfältige Käuferauswahl. Wie Sie einen guten Makler in Stuttgart finden, der sein Honorar wert ist, zeigt unsere ausführliche Checkliste.
Als mit dem Focus Spezial Top-1.000-Siegel 2023 ausgezeichnete Agentur und mit 5,0 ★ aus 72 Bewertungen legen wir bei Makler Max besonderen Wert darauf, dass unsere Provision durch einen nachweislich höheren Verkaufspreis und einen deutlich reibungsloseren Ablauf gerechtfertigt wird – nicht umgekehrt.

Was bekommen Sie für Ihr Geld? Leistungen eines guten Maklers
Die Maklerprovision deckt in der Regel ein ganzes Leistungspaket ab, nicht nur die reine Vermittlung:
- Fundierte Wertermittlung auf Basis aktueller Vergleichsdaten und Bodenrichtwerte
- Professionelles Exposé mit hochwertiger Fotografie, teils Home Staging
- Vermarktung über relevante Portale und das eigene Käufer-Netzwerk
- Koordination und Durchführung sämtlicher Besichtigungstermine
- Bonitätsprüfung und Vorauswahl ernsthafter Kaufinteressenten
- Verhandlungsführung und rechtssichere Vorbereitung des Kaufvertrags
- Begleitung beim Notartermin und bei der Objektübergabe
Wie diese Schritte im Detail ablaufen, beschreiben wir ausführlich im Beitrag zum Ablauf eines Hausverkaufs mit Makler in Stuttgart.
Beispielrechnung: Maklerkosten bei einer Stuttgarter Wohnung
Angenommen, Sie verkaufen eine Eigentumswohnung in Stuttgart zu einem Kaufpreis von 500.000 €. Bei einer ortsüblichen Provision von 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer ergibt sich folgende Aufteilung:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis | 500.000 € |
| Maklerprovision gesamt (7,14 %) | 35.700 € |
| Anteil Verkäufer (3,57 %) | 17.850 € |
| Anteil Käufer (3,57 %) | 17.850 € |
Beispielrechnung, gerundet. Die tatsächliche Provision hängt vom individuell vereinbarten Satz ab.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Maklerprovision in Stuttgart 2026?
In Stuttgart und ganz Baden-Württemberg liegt die ortsübliche Maklerprovision 2026 bei 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, aufgeteilt in 3,57 % je Seite.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf in Stuttgart – Käufer oder Verkäufer?
Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher in der Regel zu gleichen Teilen. Der Verkäufer muss seinen Anteil zuerst nachweislich bezahlen.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja, die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar. In gefragten Lagen ist der Spielraum meist gering, bei schwerer vermittelbaren Objekten eher möglich.
Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?
Bei selbstgenutztem Eigentum in der Regel nicht als Werbungskosten, jedoch als Veräußerungskosten innerhalb der Spekulationsfrist. Bei vermieteten oder gewerblichen Immobilien ist eine Absetzung meist möglich.
Muss ich die Provision auch bei einem Alleinauftrag teilen?
Ja. Der Alleinauftrag regelt nur, mit wie vielen Maklern Sie zusammenarbeiten – an der gesetzlichen 50/50-Kostenaufteilung ändert er nichts.
Zahle ich auch, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Nein. Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar und wird nur fällig, wenn durch die Vermittlung tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
Fazit: Maklerprovision in Stuttgart realistisch einplanen
Die Maklerprovision in Stuttgart 2026 liegt üblicherweise bei 7,14 % des Kaufpreises und wird seit der Reform von 2020 in der Regel fair zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Wichtiger als der reine Prozentsatz ist jedoch, welche Leistung und welchen Verkaufspreis Sie am Ende dafür erhalten. Wenn Sie den Hausverkauf in Stuttgart planen, lohnt sich ein persönliches Gespräch, um Kosten und Leistung transparent abzustimmen.
Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Immobilie und erklären transparent, wie sich die Maklerprovision in Ihrem konkreten Fall zusammensetzt. Nehmen Sie Kontakt auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Stuttgart?
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Maximilian Seifert
Gründer & Geschäftsführer Makler Max GmbH · Stuttgart
Maximilian Seifert ist Gründer und Geschäftsführer der Makler Max GmbH in Stuttgart. Mit seinem Team berät er Eigentümer, Käufer und Verkäufer rund um den Stuttgarter Immobilienmarkt – von der ersten Bewertung bis zur notariellen Übergabe. 2023 wurde Makler Max im “Focus Spezial Immobilien” als einer der Top 1.000 Makler Deutschlands ausgezeichnet und von Kunden mit 5,0 ★ aus 72 Bewertungen bewertet.


