Sie möchten Ihre Immobilie in Stuttgart verkaufen und stehen vor der Frage: Welchen Maklervertrag sollen Sie abschließen? Der Maklervertrag Alleinauftrag ist in den meisten Fällen die richtige Entscheidung – aber zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Alleinauftrag liegen erhebliche Unterschiede. Was genau dahintersteckt, welche Rechte und Pflichten Sie eingehen und was seriöse Immobilienmakler in Stuttgart in einem solchen Vertrag zusichern – das erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt.
Kurzantwort: Ein Maklervertrag Alleinauftrag bedeutet: Sie beauftragen exklusiv einen einzigen Makler. Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie selbst nach Käufern suchen; beim qualifizierten Alleinauftrag leiten Sie alle Interessenten an den Makler weiter. Für einen professionellen Immobilienverkauf in Stuttgart empfehlen wir in der Regel den qualifizierten Alleinauftrag – er gibt dem Makler die Sicherheit, die er für maximalen Einsatz braucht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Maklervertrag? – Die drei Vertragsarten
- Einfacher Alleinauftrag: Freiheit mit Einschränkungen
- Qualifizierter Alleinauftrag erklärt
- Direktvergleich: Einfacher vs. qualifizierter Alleinauftrag
- Was muss im Maklervertrag stehen?
- Laufzeit & Kündigung
- Maklerprovision beim Alleinauftrag
- Wann empfehlen wir den qualifizierten Alleinauftrag?
- Häufig gestellte Fragen
- Fazit
Was ist ein Maklervertrag? – Die drei Vertragsarten im Überblick
Wenn Sie eine Immobilie in Stuttgart verkaufen möchten, schließen Sie mit Ihrem Makler einen Maklervertrag ab. Dieser regelt die gesamte Beauftragung: Welche Leistungen erbringt der Makler, welche Rechte haben Sie als Auftraggeber – und welche Provision ist bei erfolgreichem Verkauf fällig? Im deutschen Immobilienrecht unterscheidet man grundsätzlich drei Vertragsformen:
- Einfacher Maklervertrag (kein Alleinauftrag): Sie können mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und selbst nach Käufern suchen. Provision zahlen Sie nur, wenn der betreffende Makler den Käufer nachweist.
- Einfacher Alleinauftrag: Sie beauftragen exklusiv einen einzigen Makler, dürfen aber weiterhin selbst nach Kaufinteressenten suchen. Verkaufen Sie privat, erhält der Makler keine Provision.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Sie beauftragen exklusiv einen Makler und verpflichten sich gleichzeitig, sämtliche Kaufinteressenten – auch privat angesprochene – an den Makler weiterzuleiten. Der Makler hat bei jedem erfolgreichen Vertragsabschluss Anspruch auf die vereinbarte Provision.
Alleinaufträge – ob einfach oder qualifiziert – sind heute klar vorherrschend. Sie geben dem Makler Planungssicherheit und motivieren ihn zu echtem Einsatz: Professionelle Fotos, Home Staging und Premium-Portallistings lohnen sich für einen Makler nur dann, wenn er sicher sein kann, am Ende auch zu verdienen.
ℹ️ Gut zu wissen: In Stuttgart ist der qualifizierte Alleinauftrag bei professionellen Maklerbüros heute der Standard. Er enthält meist konkrete Aktivitätspflichten des Maklers – also verbindliche Vermarktungsschritte, zu denen er sich verpflichtet: Exposé-Erstellung, Portalschaltung, Besichtigungsmanagement und Kaufpreisverhandlung.
Einfacher Alleinauftrag: Mehr Freiheit – aber weniger Maklermotivation
Beim einfachen Alleinauftrag verpflichten Sie sich, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler zu beauftragen. Der entscheidende Unterschied zum qualifizierten Alleinauftrag: Sie selbst dürfen weiterhin aktiv nach Käufern suchen. Finden Sie privat – etwa über Bekannte, Social-Media-Netzwerke oder eine Eigenanzeige – einen Interessenten, muss der Makler keine Provision erhalten.
Vorteile des einfachen Alleinauftrags
- Sie können über private Kanäle provisionsfrei verkaufen
- Geringere Vertragsbindung als beim qualifizierten Alleinauftrag
- Sinnvoll, wenn Sie selbst ein starkes Netzwerk an potenziellen Käufern haben
Nachteile des einfachen Alleinauftrags
- Makler investieren weniger Ressourcen, weil ihr Provisionsanspruch nicht gesichert ist
- Hochwertige Vermarktungsmaßnahmen (professionelle Fotos, Home Staging, Premium-Portale) bleiben häufig aus
- Doppelkontakt mit Interessenten kann zu Verwirrung und Preisdruck führen
- Preisverhandlungen werden schwerer, wenn der Makler keine vollständige Prozesskontrolle hat
Wir sehen in unserer täglichen Arbeit als Stuttgarter Makler: Objekte mit einfachem Alleinauftrag werden häufig weniger intensiv vermarktet – weil das finanzielle Risiko für den Makler schlicht zu hoch ist. Auf einem anspruchsvollen Markt wie Stuttgart, wo Präsentation und Reichweite unmittelbar über den erzielbaren Preis entscheiden, kann das zu spürbar niedrigeren Verkäufserlösen führen.
Qualifizierter Alleinauftrag: Was das für Sie als Verkäufer bedeutet
Der qualifizierte Alleinauftrag geht einen entscheidenden Schritt weiter als der einfache Alleinauftrag. Hier verpflichten Sie sich ausdrücklich, jeden Kaufinteressenten – egal ob er über den Makler, über Immobilienportale oder über einen privaten Kontakt auf Sie zukommt – an den Makler weiterzuleiten. Diese sogenannte Weiterleitungspflicht ist das Kernelement des qualifizierten Alleinauftrags und der entscheidende rechtliche Unterschied.
Der Makler hat damit in jedem Fall Anspruch auf Provision, wenn es zum Kaufvertrag kommt – unabhängig davon, ob er den Interessenten selbst akquiriert hat oder ob dieser Sie als Eigentümer direkt kontaktiert hat.
Was verpflichtet sich der Makler im qualifizierten Alleinauftrag?
Weil der qualifizierte Alleinauftrag für Sie als Verkäufer weitreichender ist, sind seriöse Makler im Gegenzug zu konkreten Vermarktungsaktivitäten verpflichtet. Ein fairer Vertrag sollte folgendes festhalten:
- Erstellung eines professionellen Exposés mit hochwertigen Fotos und Grundrissen
- Schaltung auf den relevanten Immobilienportalen (ImmobilienScout24, Immowelt u. a.)
- Aktive Interessentenansprache aus dem vorhandenen Käuferpool
- Besichtigungsbegleitung und qualifiziertes Interessentenmanagement
- Regelmäßige Berichte über den Vermarktungsfortschritt
- Begleitung der Kaufpreisverhandlungen und Vorbereitung des Notartermins
💡 Makler-Tipp: Ein qualifizierter Alleinauftrag muss individuell ausgehandelt werden – er kann nicht einfach in einem Standardformular abgehakt werden. Bestehen Sie darauf, dass die Aktivitätspflichten des Maklers explizit im Vertrag stehen. Das schützt Sie, falls die Vermarktung nicht wie versprochen läuft.
Direktvergleich: Einfacher vs. qualifizierter Alleinauftrag
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Maklervertrag-Varianten zusammen:
| Kriterium | Einfacher Alleinauftrag | Qualifizierter Alleinauftrag |
|---|---|---|
| Eigensuche erlaubt? | ✅ Ja, privater Verkauf möglich | ❌ Nein, Weiterleitungspflicht gilt |
| Provision bei Privatverkauf | Nein – kein Provisionsanspruch | Ja – Makler behält Anspruch |
| Vertragsform | Standardformular möglich | Individuelle Vereinbarung nötig |
| Maklermotivation | Mittel – Risiko verringert den Einsatz | Hoch – volle Planungssicherheit |
| Vermarktungsqualität | Variiert je nach Makler | ✅ Höher – Aktivitätspflichten vereinbar |
| Empfehlung Stuttgart | Bei starkem privatem Netzwerk | ✅ Standard bei professionellem Verkauf |
Was muss ein seriöser Maklervertrag in Stuttgart enthalten?
Unabhängig davon, ob Sie sich für einen einfachen oder qualifizierten Alleinauftrag entscheiden: Ein seriöser Maklervertrag in Stuttgart sollte bestimmte Mindestbestandteile enthalten. Wir empfehlen, vor der Unterschrift jeden dieser Punkte zu prüfen – oder sich von einem seriösen Immobilienmakler in Stuttgart persönlich beraten zu lassen.
- Objektbeschreibung: Genaue Angaben zur Immobilie (Adresse, Größe, Grundbuchdaten)
- Vertragsart: Einfacher oder qualifizierter Alleinauftrag – explizit ausgewiesen
- Laufzeit: Beginn und Ende, Maximalfrist
- Kündigungsfristen: Wie und wann können beide Parteien kündigen?
- Provisionshöhe: Prozentsatz, Berechnungsbasis, Fälligkeit
- Makler-Aktivitätspflichten: Welche Vermarktungsmaßnahmen werden verbindlich zugesagt?
- Auslagen und Nebenkosten: Was wird separat berechnet (z. B. Gutachter, Home Staging)?
- Datenschutzhinweise: Gemäß DSGVO, Umgang mit Interessenten-Daten
⚠️ Wichtig: Beim qualifizierten Alleinauftrag ist eine Vereinbarung per Standardformular rechtlich nicht ausreichend. Gerichte haben entschieden, dass dieser Vertragstyp individuell und unmissverständlich vereinbart werden muss – andernfalls kann er unwirksam sein und der Makler verliert seinen Provisionsanspruch.

Laufzeit und Kündigung des Maklervertrags
Maklerverträge in Stuttgart laufen üblicherweise drei bis sechs Monate. Das hat guten Grund: Ein professioneller Hausverkauf mit Makler in Stuttgart nimmt von der ersten Bewertung bis zum Notartermin in der Regel zwei bis vier Monate in Anspruch. Eine zu kurze Laufzeit setzt den Makler unter Druck, ohne dass er sein volles Vermarktungspotenzial ausschöpfen kann.
Typische Laufzeiten im Überblick
- 3 Monate: Kurze Laufzeit; gut bei sehr gefragten Objekten in begehrten Lagen wie Killesberg, Stuttgart-West oder Degerloch
- 4–6 Monate: Marktstandard; ausreichend Zeit für professionelle Vermarktung inkl. Nachjustierung bei Bedarf
- Über 6 Monate: Nur bei schwierig zu vermarktenden Spezialobjekten; selten als Einstieg empfehlenswert
Kündigung des Alleinauftrags
Ohne vereinbarte Laufzeit ist ein Maklervertrag grundsätzlich jederzeit kündbar – für beide Parteien, ohne Angabe von Gründen. Bei vereinbarter Laufzeit gilt: Eine ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf der Frist möglich. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung bleibt möglich, wenn der Makler seine Aktivitätspflichten nachweislich nicht erfüllt.
💡 Makler-Tipp: Vereinbaren Sie im Vertrag, dass die Laufzeit einmalig um zwei Monate verlängert werden kann, wenn bis dahin ein qualifiziertes Kaufangebot vorliegt – aber nicht automatisch. So bleiben Sie flexibel, ohne sich unnötig lange zu binden.
Maklerprovision beim Alleinauftrag in Stuttgart
Die Provisionshöhe ist im Maklervertrag verbindlich festgelegt und unabhängig davon, ob Sie einen einfachen oder qualifizierten Alleinauftrag vereinbaren. Seit dem Maklergesetz 2020 gilt deutschlandweit: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen müssen Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen – eine Seite darf maximal so viel zahlen wie die andere.
In Stuttgart liegt die übliche Gesamtprovision bei 6,0 bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.). Beim hälftigem Split bedeutet das in der Praxis 3,0 bis 3,57 % je Partei. Alles Weitere zur Berechnung, steuerlichen Absetzbarkeit und aktuellen Marktangaben erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Maklerprovision in Stuttgart 2026.
Wann empfehlen wir den qualifizierten Alleinauftrag?
Aus unserer Erfahrung als Makler Max GmbH in Stuttgart empfehlen wir den qualifizierten Alleinauftrag in den allermeisten Fällen – und zwar aus einem einfachen Grund: Er ist die einzige Vertragsform, die einem Makler die wirtschaftliche Grundlage gibt, vollständig in Ihren Verkaufserfolg zu investieren.
Konkret empfehlen wir den qualifizierten Alleinauftrag besonders in folgenden Situationen:
- Hochwertiges oder erklärungsbedürftiges Objekt: Villenbebaung am Killesberg, in Degerloch oder Stuttgart-West – hier zahlt sich professionelles Marketing besonders aus
- Zeitlich anspruchsvoller Verkauf: Geerbte Immobilien, Scheidungsimmobilien oder vermietete Wohnungen erfordern oft mehr Verhandlungsgeschick und Geduld
- Erstverkauf ohne Markterfahrung: Wenn Sie noch nie eine Immobilie verkauft haben, ist ein verlässlicher Alleinauftrag die sicherste Grundlage
- Preisoptimierung als Ziel: Wer nicht nur schnell, sondern auch zum Bestpreis verkaufen möchte, profitiert von der strategischen Marktbearbeitung im qualifizierten Alleinauftrag
Wir sehen aktuell auf dem Stuttgarter Markt: Gut vermarktete Objekte im qualifizierten Alleinauftrag erzielen im Schnitt 5 bis 12 % mehr als vergleichbare Objekte, die mit minimalem Aufwand angeboten wurden. Das rechtfertigt die Provisionskosten in aller Regel mehr als einmal.

Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Alleinauftrag?
Beim einfachen Alleinauftrag beauftragen Sie exklusiv einen Makler, dürfen aber selbst nach Käufern suchen und provisionsfrei verkaufen. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie alle Interessenten – auch privat gewonnene – an den Makler weiterleiten. Der Makler hat dann immer Anspruch auf Provision, wenn es zum Kaufvertrag kommt.
Wie lange läuft ein Maklervertrag Alleinauftrag in Stuttgart?
Maklerverträge laufen üblicherweise drei bis sechs Monate. Sechs Monate gelten als Marktstandard und geben dem Makler ausreichend Zeit für eine professionelle Vermarktung inklusive etwaiger Preisnachjustierungen.
Kann ich einen Maklervertrag vorzeitig kündigen?
Ohne vereinbarte Laufzeit: jederzeit. Bei vereinbarter Laufzeit nur nach Ablauf oder bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Maklers (außerordentliche Kündigung). Wichtig: Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen.
Ist ein qualifizierter Alleinauftrag immer sinnvoll?
In den meisten Fällen ja. Er motiviert den Makler zu höherem Einsatz und ermöglicht eine professionellere Vermarktung. Ausnahme: Wer nachweislich selbst Zugang zu einem kaufbereiten Interessenten hat, kann mit dem einfachen Alleinauftrag die Provision sparen.
Was kostet ein Maklervertrag Alleinauftrag in Stuttgart?
Das Abschließen des Maklervertrags selbst ist kostenlos. Erst bei erfolgreichem Verkauf fällt die Maklerprovision an. In Stuttgart: üblicherweise 6,0 bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.), hälftig geteilt. Bei 500.000 € Verkaufspreis zahlen Sie als Verkäufer rund 15.000 bis 17.850 €.
Welche Pflichten hat der Makler im qualifizierten Alleinauftrag?
Der Makler verpflichtet sich im qualifizierten Alleinauftrag zu konkreten Vermarktungsmaßnahmen: Exposé-Erstellung, Portalschaltung, Besichtigungsbegleitung, Kaufpreisverhandlung und Berichtüber Fortschritte. Diese Aktivitätspflichten müssen explizit im Vertrag stehen – ein seriöser Makler hat damit kein Problem.
Fazit: Den richtigen Maklervertrag Alleinauftrag in Stuttgart wählen
Der Maklervertrag Alleinauftrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Immobilieneigentümer und Makler. Für die meisten Verkäufer in Stuttgart ist der qualifizierte Alleinauftrag die klar bessere Wahl: Er motiviert den Makler zu vollem Einsatz, ermöglicht eine professionelle Vermarktung und schützt vor Interessenkonflikten. Entscheidend ist, dass der Vertrag die Aktivitätspflichten des Maklers klar benennt – und dass Laufzeit und Kündigung realistisch und fair vereinbart werden.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Stuttgart verkaufen möchten und wissen wollen, welche Vertragsform für Ihr Objekt passt, sprechen Sie uns direkt an. Wir erklären Ihnen alle Details des Maklervertrags persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Sie möchten Ihre Immobilie in Stuttgart verkaufen?
Makler Max berät Sie persönlich zu Ihrem Maklervertrag – transparent, fair und ohne versteckte Klauseln.
Maximilian Seifert
Gründer & Geschäftsführer Makler Max GmbH · Stuttgart
Maximilian Seifert ist Gründer und Geschäftsführer der Makler Max GmbH in Stuttgart. Mit seinem Team berät er Eigentümer, Käufer und Verkäufer rund um den Stuttgarter Immobilienmarkt – von der ersten Bewertung bis zur notariellen Übergabe. 2023 wurde Makler Max im „Focus Spezial Immobilien“ als einer der Top 1.000 Makler Deutschlands ausgezeichnet.


