Wenn Sie eine Immobilie erben, ist das sicherlich ein Grund zur Freude. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit einer Erbschaft einiges zu beachten, insbesondere wenn Sie darüber nachdenken, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Eine der zentralen Fragen lautet: Welche Steuern müssen Sie in diesem Fall zahlen? In diesem umfassenden Ratgeber finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen möchten, inklusive Tipps zu Steuern, Fristen, Erbengemeinschaft und vielem mehr.
Inhaltsverzeichnis
- Geerbtes Haus verkaufen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Geerbtes Haus verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
- 6 Fragen vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie
- Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses
- Geerbtes Haus verkaufen: Steuern und weitere Kosten
- Wann ist ein geerbtes Haus steuerfrei verkaufbar?
- Geerbtes Haus verkaufen: Die Erbengemeinschaft
- Fazit: Wichtige Aspekte beim Verkauf eines geerbten Hauses
Geerbtes Haus verkaufen: Das Wichtigste auf einen Blick
Bevor wir in die Details eintauchen, fassen wir die wichtigsten Informationen zum Verkauf eines geerbten Hauses zusammen:
- Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie das geerbte Haus verkaufen oder selbst nutzen möchten. Bei einem Verkauf fällt grundsätzlich Erbschaftssteuer an. Ein niedrigerer Verkaufswert, nachgewiesen durch einen Sachverständigen, kann jedoch zu teilweiser Steuerbefreiung führen, insbesondere wenn der Verkauf etwa 12 Monate nach dem Erbfall erfolgt.
Geerbtes Haus verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Wenn Sie ein geerbtes Haus besitzen, stehen Ihnen grundsätzlich drei Optionen zur Verfügung: Sie können es entweder selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie jedoch sorgfältig abwägen und die folgenden Überlegungen berücksichtigen:
Eigennutzung: Prüfen Sie, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten und ob es in Bezug auf Lage und mögliche Kosten wie Reparaturen, Modernisierungen und Erbschaftssteuer für Sie sinnvoll ist, dort einzuziehen.
Vermietung: Falls Sie nicht selbst in das geerbte Haus einziehen möchten, aber es auch nicht verkaufen möchten, können Sie es vermieten. Beachten Sie jedoch, dass es einige Zeit dauern kann, bis sich eine vermietete Immobilie rentabel zeigt. Auf der anderen Seite kann die Vermietung eine langfristige Einnahmensquelle darstellen.
- Verkauf: Der Verkauf des geerbten Hauses ist besonders dann ratsam, wenn es mehrere Erben gibt und das Haus unter ihnen aufgeteilt werden soll. Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie gibt Ihnen einen Anhaltspunkt darüber, wie viel Geld Sie durch den Verkauf erzielen können.
Generell gilt: Ein Hausverkauf sollte gut überlegt sein und nicht überstürzt erfolgen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Vor- und Nachteile jeder Option abzuwägen und treffen Sie eine informierte Entscheidung.
Fragen vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie
Bevor Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen, sollten Sie einige wichtige Fragen klären, die den Verkaufsprozess und die damit verbundenen Konsequenzen beeinflussen können. Insbesondere die steuerlichen Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Stellen Sie sich daher die folgenden Fragen:
Sind Sie der alleinige Erbe oder haben Sie sich bereits mit den Miterben innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist über den Verkauf des Hauses geeinigt?
Haben Sie einen Blick ins Grundbuch geworfen oder einen Grundbuchauszug angefordert, um Informationen über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten?
Haben Sie dem Grundbuchamt den Nachweis der Erbfolge erbracht, zum Beispiel durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament?
Hat ein zertifizierter Immobiliensachverständiger den Verkehrswert der Immobilie ermittelt?
Wurde der Grundbucheintrag aufgrund der Annahme der Erbschaft korrigiert?
Befinden Sie sich noch innerhalb der Spekulationsfrist? (Wurde das Haus vor mehr als 10 Jahren erworben?)
Falls bereits ein Verkehrswertgutachten vorhanden ist, das jedoch einige Jahre alt ist, kann es sich lohnen, eine Aktualisierung vornehmen zu lassen, insbesondere wenn sich der Bodenwert erhöht hat oder Investitionen in Modernisierungen erfolgt sind. Ein aktualisiertes Verkehrswertgutachten kann die Erbschaftssteuer erheblich senken, da die steuerliche Bewertung von Immobilien durch das Finanzamt oft zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfällt.
Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses
Beim Verkauf eines geerbten Hauses sind zwei Arten von Steuern zu berücksichtigen:
Spekulationssteuer: Wenn zwischen dem Erwerb der geerbten Immobilie und dem Verkauf weniger als zehn Jahre vergehen, kann unter bestimmten Umständen Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn anfallen.
Erbschaftssteuer: Grundsätzlich fällt Erbschaftssteuer an, jedoch kann sie unter bestimmten Bedingungen vollständig entfallen. Dies hängt davon ab, ob der Verkehrswert der Immobilie den gesetzlich festgelegten Freibetrag überschreitet oder nicht. Liegt der Verkehrswert unter dem Freibetrag, entfällt die Erbschaftssteuer.
Es ist wichtig zu beachten, dass die verkaufsbedingte Spekulationssteuer nichts mit der Erbschaftssteuer aufgrund der Erbschaft zu tun hat. Wenn Sie die Spekulationssteuer umgehen möchten, ist die Zehnjahresfrist von großer Bedeutung. Das bedeutet, dass zwischen dem Kauf und Verkauf der Immobilie mindestens zehn Jahre vergehen müssen, damit der Verkauf steuerfrei erfolgen kann.
Geerbte Immobilie verkaufen: Wann fällt die Erbschaftssteuer an?
Bei einem geerbten Haus fällt grundsätzlich eine Erbschaftssteuer auf Immobilien an. Die genauen Bestimmungen hierzu sind im Erbschafts- und Schenkungsgesetz in Deutschland festgelegt. Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser ab (gemäß § 19 des ErbStG) sowie von dem damit verbundenen Freibetrag (gemäß § 16 des ErbStG).
Die Bewertung des Hauses erfolgt in der Regel durch ein Massebewertungsverfahren, bei dem der Wert unabhängig vom Verkehrswert ermittelt wird. Dies liegt daran, dass das Finanzamt nicht jedes Haus einzeln bewerten kann. Wenn jedoch ein Sachverständiger hinzugezogen wird, orientiert sich die Bewertung immer am Verkehrswert der Immobilie. Wenn der Verkehrswert den Freibetrag überschreitet, ist Erbschaftssteuer zu entrichten. Dabei wird nur der Teil des Verkehrswertes besteuert, der den Freibetrag übersteigt. Liegt der Verkehrswert hingegen unter dem Freibetrag, entfällt die Erbschaftssteuer.
Geerbtes Haus verkaufen: Steuern und weitere Kosten
Neben der Erbschaftssteuer müssen Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie auch mit weiteren Kosten rechnen. Dazu gehören unter anderem die Spekulationssteuer sowie verschiedene Verkaufskosten.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen dem Erwerb des geerbten Hauses und dem Verkauf weniger als zehn Jahre (ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers) liegen. In diesem Fall kann auf den erzielten Gewinn unter bestimmten Umständen Spekulationssteuer erhoben werden.
Zusätzlich zu den Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie weitere Kosten an, wie beispielsweise Maklergebühren, Notarkosten und mögliche Aufwendungen für die Vermarktung und den Verkaufsprozess. Es ist wichtig, diese Kosten bei der Berechnung des tatsächlichen Verkaufserlöses zu berücksichtigen.
Geerbtes Haus verkaufen: Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Unter bestimmten Bedingungen kann der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei erfolgen. Gemäß dem Einkommensteuergesetz (§ 23 EstG) entfällt die Spekulationssteuer, wenn eine der folgenden Fristen eingehalten wird:
Zehnjahresfrist: Das geerbte Haus wurde vor mindestens zehn Jahren vom Erblasser erworben. In diesem Fall fällt beim Verkauf der geerbten Immobilie keine Spekulationssteuer an.
Dreijahresfrist: Der Erblasser, Sie selbst oder eines Ihrer Kinder haben unentgeltlich und dauerhaft für mindestens drei Kalenderjahre in dem Haus gewohnt, bevor Sie es steuerfrei verkaufen können. Voraussetzung hierfür ist, dass das Haus für die genannte Zeit den Lebensmittelpunkt gebildet hat, einschließlich Registrierung im örtlichen Einwohnermeldeamt.
Darüber hinaus gibt es weitere Bedingungen, unter denen der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei sein kann:
- Das Haus wird frühestens zehn Jahre nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft.
- Sie selbst oder der Erblasser haben das Haus mindestens zwei Kalenderjahre vor dem Verkauf und im Jahr des Verkaufs dauerhaft bewohnt. Das bedeutet, dass das Haus Ihr Lebensmittelpunkt war, einschließlich Registrierung im örtlichen Einwohnermeldeamt.
- Sie haben das Haus mindestens zwei Kalenderjahre vor dem Verkauf und im Jahr des Verkaufs einem leiblichen oder adoptierten Kind mietfrei überlassen, und das Kind hat selbst dauerhaft in dem Haus gewohnt.
- Der Verkaufserlös beträgt weniger als 600 €, und Sie haben in diesem Jahr keine weiteren Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Für private Veräußerungsgeschäfte wie beispielsweise ein privates Darlehen gilt eine Freigrenze von 600 € pro Jahr.
- Innerhalb von fünf Jahren haben Sie maximal drei Immobilien verkauft. Wenn Sie mehr als drei Immobilien verkaufen, werden Sie vom Finanzamt als gewerblicher Immobilienhändler betrachtet, und Ihre Einnahmen aus Immobiliengeschäften müssen entsprechend versteuert werden.
- Sie verkaufen die Immobilie ohne Gewinn. Der Verkaufspreis abzüglich der Kosten für Makler und Notar ist niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine steuerfreie Veräußerung der geerbten Immobilie zu ermöglichen. Andernfalls können je nach individueller Situation Erbschafts- und Spekulationssteuern anfallen. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs einer geerbten Immobilie zu verstehen und zu planen.
Geerbtes Haus verkaufen: Erbengemeinschaft
Wenn Sie das geerbte Haus nicht alleine geerbt haben, sondern es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, kann der Verkauf eine Herausforderung darstellen. In einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Miterben auf einen gemeinsamen Nenner einigen und den Verkauf koordinieren.
Es gibt verschiedene Optionen, wie mit einer gemeinsam geerbten Immobilie umgegangen werden kann:
Verkauf des gesamten Hauses: Alle Miterben einigen sich darauf, das geerbte Haus gemeinsam zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird entsprechend der Erbanteile aufgeteilt.
Teilungsversteigerung: Wenn sich die Miterben nicht auf einen gemeinsamen Verkauf einigen können oder wollen, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Dabei wird das Haus öffentlich versteigert, und der Erlös wird nach Abzug der Kosten auf die Miterben aufgeteilt.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Die Miterben können sich einvernehmlich auf eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einigen, bei der das geerbte Haus einem oder mehreren Miterben gegen Ausgleichszahlungen oder Vermögensübertragungen übertragen wird. Dadurch wird das Eigentum an der Immobilie auf die einzelnen Miterben aufgeteilt.
Es ist wichtig, dass die Entscheidung, das geerbte Haus als Erbengemeinschaft zu verkaufen oder anderweitig zu regeln, einstimmig getroffen wird. Dies erfordert eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Miterben. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, juristische Beratung hinzuzuziehen, um die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Fazit: Wichtige Aspekte beim Verkauf eines geerbten Hauses
Der Verkauf eines geerbten Hauses erfordert eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der relevanten steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Es ist ratsam, sich Zeit zu nehmen, um alle Optionen sorgfältig abzuwägen und die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für spezifische Fragen zu Ihrem individuellen Fall sollten Sie sich an einen Fachexperten wenden.
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Der Verkauf eines vermieteten Hauses kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und professionellen Unterstützung können Sie den Prozess erfolgreich abschließen.
Maximilian Seifert, Gründer der Makler Max GmbH