Beim Kauf oder Verkauf einer Stuttgarter Immobilie fallen schnell mehrere Zehntausend Euro Maklerprovision an. Bei einem typischen Einfamilienhaus in der Halbhöhenlage mit einem Verkaufspreis von 700.000 Euro zahlen Käufer und Verkäufer je rund 24.990 Euro (3,57 % inkl. MwSt.). Da drängt sich die Frage auf: Lässt sich die Maklerprovision steuerlich absetzen – und wenn ja, in welcher Situation?
Kurzantwort: Ob die Maklerprovision steuerlich absetzbar ist, hängt von Ihrer Rolle ab. Vermieter können die Provision beim Neumieter-Auftrag sofort voll als Werbungskosten absetzen. Käufer vermieteter Objekte profitieren über die Abschreibung. Für Eigennutzer und private Verkäufer nach der 10-Jahresfrist gibt es keine direkte Absetzungsmöglichkeit.
Inhaltsverzeichnis
Was kostet der Makler in Stuttgart – und wer zahlt?
In Stuttgart und Baden-Württemberg gilt eine Gesamtprovision von 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. als ortsüblich. Seit Dezember 2020 schreibt das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision vor, dass diese bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen hälftig aufgeteilt werden muss. Käufer und Verkäufer tragen je 3,57 % des Kaufpreises, wenn ein Immobilienmakler in Stuttgart beauftragt wird.
Bei einem Stuttgarter Reihenhaus für 550.000 Euro sind das für jede Partei rund 19.635 Euro – eine Summe, bei der jede steuerliche Möglichkeit der Optimierung interessant wird. Details zu Höhe und Berechnung finden Sie in unserem Artikel zur Maklerprovision in Baden-Württemberg 2026.
Maklerprovision steuerlich absetzbar: Die 4 Szenarien im Überblick
Die steuerliche Behandlung der Maklerprovision folgt keiner einfachen Regel. Entscheidend ist ausschließlich, welchen Zweck Sie mit der Immobilie verfolgen – und ob damit steuerlich relevante Einkünfte verbunden sind.
| Ihre Situation | Absetzbar? | Einordnung |
|---|---|---|
| Kauf zur Eigennutzung | ❌ Nicht direkt | Anschaffungsnebenkosten, kein Abzug |
| Kauf zur Vermietung | ✅ Über AfA | Anschaffungskosten → jährliche Abschreibung |
| Verkauf nach 10+ Jahren | ❌ Irrelevant | Kein steuerpflichtiger Gewinn nach Spekulationsfrist |
| Verkauf innerhalb Spekulationsfrist | ✅ Als Veräußerungskosten | Mindert steuerpflichtigen Gewinn (§ 23 EStG) |
| Vermieter – neuer Mieter gesucht | ✅ Sofort und voll | Werbungskosten (Anlage V) |
| Mieter – berufsbedingter Umzug | ✅ Teilweise | Werbungskosten (Anlage N) |
Szenario 1: Käufer – Maklerkosten beim Immobilienkauf steuerlich absetzen
Als Käufer zahlen Sie die Maklerprovision als sogenannte Anschaffungsnebenkosten – zusammen mit Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Steuerlich ergibt sich je nach Nutzungsabsicht ein sehr unterschiedliches Bild.
Eigengenutzte Immobilie: kein direkter Abzug
Kaufen Sie eine Stuttgarter Eigentumswohnung oder ein Haus, um selbst darin zu wohnen, können Sie die Maklerprovision nicht als laufende Ausgabe von der Steuer abziehen. Die Provision erhöht den steuerlichen Anschaffungswert Ihrer Immobilie – für den Eigennutzer ohne direkten steuerlichen Effekt. Das Steuerrecht sieht für privat genutzte Wohnimmobilien keine Absetzungsmöglichkeit vor.
Kauf zur Vermietung: Provision über Abschreibung zurückholen
Kaufen Sie die Immobilie, um sie zu vermieten, sieht die Sache anders aus: Die Maklerprovision wird zu den Anschaffungskosten des Gebäudes hinzugerechnet und gemeinsam mit dem Gebäudeanteil abgeschrieben (AfA). Die Abschreibungssätze betragen je nach Baujahr:
- 2 % jährlich für Gebäude ab Baujahr 1925
- 2,5 % jährlich für Gebäude vor Baujahr 1925
- 3 % jährlich für Neubauten ab 2023 (erhöhter AfA-Satz)
Das bedeutet: Ein Teil der Provision fließt Ihnen jedes Jahr als steuerlicher Abzug zurück. Kein sofortiger Effekt, aber eine verlässliche Steuerminderung über die gesamte Haltedauer des Mietobjekts.
💡 Makler-Tipp: Planen Sie, eine Stuttgarter Wohnung zunächst zu vermieten und später selbst einzuziehen? Dann sollten Sie die steuerliche Stellung sorgfältig planen – der anteilige AfA-Abzug ist nur für den Zeitraum der Vermietung möglich. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie diese Entscheidung treffen.

Szenario 2: Verkäufer – Maklerkosten beim Hausverkauf Stuttgart von der Steuer absetzen
Als Verkäufer tragen Sie die Maklerprovision – zumindest hälftig. Die steuerliche Behandlung hängt entscheidend von der Haltedauer Ihrer Immobilie ab.
Verkauf nach mehr als 10 Jahren: steuerlich entspannt
Wenn Sie Ihre Immobilie nach mehr als zehn Jahren Haltedauer verkaufen, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei (§ 23 EStG). In diesem Fall spielt die Maklerprovision steuerlich keine Rolle – weder positiv noch negativ. Beim Wohnung verkaufen in Stuttgart ist das die häufigste Konstellation: Viele Eigentümer halten ihre Immobilien weit über zehn Jahre.
Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist: Provision mindert den Gewinn
Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Hier kommt die Maklerprovision steuerlich ins Spiel: Sie können sie als Veräußerungskosten von Ihrem Verkaufserlös abziehen und damit den steuerpflichtigen Gewinn senken.
Die Formel: Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten − Veräußerungskosten (inkl. Provision).
⚠️ Wichtig: Haben Sie Ihre Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, greift die Spekulationssteuer nicht – unabhängig von der Haltedauer. In diesem Fall entfällt auch die Möglichkeit, die Provision als Veräußerungskosten abzusetzen.
Szenario 3: Vermieter – Maklerprovision sofort als Werbungskosten absetzen
Das steuerlich günstigste Szenario ist das für Vermieter: Wenn Sie als Eigentümer einer vermieteten Stuttgarter Immobilie einen Makler mit der Suche nach einem neuen Mieter beauftragen, können Sie die Provision sofort und in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
In der Steuererklärung tragen Sie die Provision in Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ein – unter den Werbungskosten. Die Provision wird im Jahr der Zahlung voll abgezogen. Kein Warten auf Abschreibung, keine Verteilung auf mehrere Jahre.
💡 Makler-Tipp: In unserer Erfahrung unterschätzen viele Stuttgarter Vermieter, wie schnell sich ein professioneller Makler amortisiert. Leerstandsmonate bei einer 80-m²-Wohnung in Möhringen oder im Stuttgarter Westen kosten schnell mehr als die gesamte Provision – dazu kommt die vollständige steuerliche Absetzbarkeit im gleichen Jahr.
Voraussetzung: echte Vermietungsabsicht
Das Finanzamt erkennt die Provision nur dann als Werbungskosten an, wenn eine echte Vermietungsabsicht besteht und die Immobilie danach tatsächlich vermietet wird. Stellen Sie sicher, dass die Mietpreisvorstellung marktkonform ist – die lokale Immobilienbewertung Stuttgart hilft Ihnen dabei.
Szenario 4: Mieter – Makleragebühren bei beruflichem Umzug absetzen
Seit dem Bestellerprinzip (2015) zahlen in Deutschland fast ausschließlich Vermieter die Provision, wenn ein Makler mit der Mietersuche beauftragt wurde. Dennoch gibt es Fälle, in denen Mieter eine Provision tragen – etwa bei Gewerbeobjekten oder wenn sie selbst einen Makler beauftragen.
Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst – weil Sie Ihr Arbeitgeber nach Stuttgart versetzt oder weil Sie aus beruflichen Gründen innerhalb der Stadt umziehen –, können Sie die Maklerkosten als Werbungskosten in Anlage N geltend machen.
ℹ️ Gut zu wissen: Das Finanzamt erkennt einen Umzug als beruflich veranlasst an, wenn Sie nach dem Umzug mindestens eine Stunde Pendelzeit täglich einsparen. Bei einem Umzug innerhalb Stuttgarts – etwa von Feuerbach nach Vaihingen – ist das oft schwer nachzuweisen. Klären Sie das vorab mit einem Steuerberater.
Konkrete Rechenbeispiele: Steuerersparnis in Stuttgart berechnen
Abstrakte Regelungen nützen wenig – hier sind drei Praxisbeispiele aus dem Stuttgarter Immobilienmarkt, die zeigen, was die steuerliche Absetzbarkeit konkret bedeutet.
Beispiel 1: Vermieter in Degerloch sucht neuen Mieter
Frau Müller besitzt eine 3-Zimmer-Wohnung in Degerloch (Kaltmiete: 1.400 €/Monat). Nach dem Auszug des alten Mieters beauftragt sie einen Stuttgarter Immobilienmakler mit der Neuvermietung. Die Provision beträgt 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. = 2 × 1.400 € × 1,19 = 3.332 €.
- Persönlicher Grenzsteuersatz Frau Müller: 42 %
- Steuerersparnis: 3.332 € × 42 % = 1.399 €
- Nettobelastung nach Steuer: 3.332 € − 1.399 € = 1.933 €
- Das entspricht weniger als 1,5 Monatsmieten
Beispiel 2: Spekulationssteuer-Verkauf in Stuttgart-West
Herr Schmidt hat 2019 eine Altbauwohnung in Stuttgart-West für 380.000 € gekauft und verkauft sie 2026 für 490.000 €. Da die 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, fällt Spekulationssteuer an.
- Veräußerungserlös: 490.000 €
- Gesamte Anschaffungskosten 2019 (inkl. Nebenkosten): 412.000 €
- Maklerprovision Verkäuferseite (3,57 %): 17.493 €
- Steuerpflichtiger Gewinn vor Abzug: 78.000 €
- Steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Provision: 60.507 €
- Steuerersparnis (42 % Grenzsteuersatz): ca. 7.347 €

Beispiel 3: Kauf einer Mietwohnung in Möhringen
Familie Wagner kauft 2026 eine vermietete Eigentumswohnung (Baujahr 2005) in Möhringen für 500.000 €. Die Käufer-Provision beträgt 3,57 % = 17.850 €.
- Gesamte Anschaffungskosten inkl. aller Nebenkosten: ca. 550.000 €
- Gebäudeanteil (80 %): 440.000 € – bildet die Abschreibungsbasis
- Jährliche AfA (2 %): 8.800 €/Jahr
- Die Provision erhöht die Basis anteilig: über 50 Jahre vollständig steuerlich abgezogen
Belege sichern: Was das Finanzamt für den Steuerabzug verlangt
Damit das Finanzamt Stuttgart die Maklerprovision steuerlich anerkennt, benötigen Sie folgende Unterlagen – vollständig archiviert:
- Maklerrechnung mit Anschrift des Maklerbüros, Ihrem Namen, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung und ausgewiesenem Mehrwertsteuerbetrag
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug) mit Buchungsdatum und Zahlungsempfänger
- Maklervertrag als Nachweis der Beauftragung und des Provisionssatzes
- Miet- oder Kaufvertrag als Nachweis des erfolgreichen Abschlusses
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag sind alle steuerlich relevanten Angaben bereits vollständig im Vertrag enthalten – das erleichtert die Dokumentation erheblich.
💡 Makler-Tipp: Bewahren Sie alle Makler-Unterlagen mindestens zehn Jahre auf – das Finanzamt kann Immobilien-Steuererklärungen rükwirkend prüfen. Digitale Kopien sind ein praktisches Backup, ersetzen aber keine Originale oder beglaubigte Ausdrucke.
Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision und Steuer
Kann ich die Maklerprovision beim Kauf eines selbstgenutzten Hauses in Stuttgart absetzen?
Nein, nicht direkt. Die Maklerprovision gehört bei Eigennutzung zu den Anschaffungsnebenkosten. Da selbstgenutzte Wohnimmobilien nicht abgeschrieben werden dürfen, entsteht kein direkter steuerlicher Vorteil. Erst wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie die Provision anteilig über die Abschreibung geltend machen.
Wie trage ich die Maklerprovision in der Steuererklärung ein?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Vermieter tragen die Provision in Anlage V unter Werbungskosten ein. Beim Kauf zur Vermietung aktivieren Sie sie als Teil der Abschreibungsbasis. Bei Veräußerungsgewinnen innerhalb der Spekulationsfrist wird die Provision in Anlage SO unter „Veräußerungskosten“ eingetragen.
Kann ich die Provision absetzen, wenn ich eine Wohnung in Stuttgart kaufe und sofort vermiete?
Ja. Die Maklerprovision wird als Anschaffungsnebenkostenteil auf die Gesamtinvestition aufgeschlagen und gemeinsam mit dem Gebäudeanteil über die AfA abgeschrieben. Die Provision senkt so über die gesamte Haltedauer Ihre steuerpflichtigen Mieteinnahmen.
Gilt die Absetzbarkeit auch für die Käufer-Provision bei einem Mietobjekt?
Ja. Seit dem Provisionsteilungsgesetz 2020 zahlen Käufer und Verkäufer je 3,57 %. Kaufen Sie ein Mietobjekt, können Sie die von Ihnen als Käufer gezahlte Provision in gleicher Weise über die AfA steuerlich geltend machen – steuerlich macht es keinen Unterschied, welche Seite formal zahlt.
Was muss ich beim Belegnachweis beachten, damit das Finanzamt Stuttgart die Provision anerkennt?
Sie benötigen eine ordnungsgemäße Maklerrechnung mit ausgewiesener MwSt., den Zahlungsnachweis (Kontoauszug), den unterzeichneten Maklervertrag sowie den Miet- oder Kaufvertrag als Nachweis des erfolgreichen Abschlusses. Alle Dokumente mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Fazit: Maklerprovision steuerlich absetzbar – wenn die Situation stimmt
Die Maklerprovision steuerlich absetzbar zu machen ist möglich – aber nicht für jeden und nicht in jeder Situation. Als Vermieter profitieren Sie am stärksten: Die Provision für die Neumietersuche ist sofort und vollständig als Werbungskosten abzugsfähig. Als Käufer eines Mietobjekts fließt die Provision über die Abschreibung in Ihre Steuererklärung ein. Als Verkäufer innerhalb der Spekulationsfrist senkt sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn spürbar.
Für Eigennutzer bleibt die Provision ohne direkten Steuervorteil – doch auch hier kann sich die Ausgangslage ändern, sobald eine Vermietung oder ein Verkauf geplant ist. Wir von Makler Max, Ihrem Immobilienmakler in Stuttgart, empfehlen, steuerliche Aspekte bereits vor dem Kauf oder Verkauf mit einem Steuerberater zu klären.
Planen Sie den Kauf oder Verkauf einer Stuttgarter Immobilie und möchten wissen, welche Maklerprovision in Ihrem konkreten Fall anfällt? Sprechen Sie uns an – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Sie planen den Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Stuttgart?
Sprechen Sie mit Maximilian Seifert über eine kostenlose Erstbewertung – transparent, ohne Verpflichtung und mit Blick auf alle steuerlichen Aspekte.
Maximilian Seifert
Gründer & Geschäftsführer Makler Max GmbH · Stuttgart
Maximilian Seifert ist Gründer und Geschäftsführer der Makler Max GmbH in Stuttgart. Mit seinem Team berät er Eigentümer, Käufer und Verkäufer rund um den Stuttgarter Immobilienmarkt – von der ersten Bewertung bis zur notariellen Übergabe. 2023 wurde Makler Max im „Focus Spezial Immobilien“ als einer der Top 1.000 Makler Deutschlands ausgezeichnet.


